Soziale Erhaltungsgebiete
Erweiterte Handlungsmöglichkeiten durch Umwandlungsverordnung und Vorkaufsrecht?

17:00 – 20:00 Uhr
Kommunalpolitisches Seminar
Rathaus Mitte
Robert-Havemann-Saal (BVV-Saal)
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Soziale Erhaltungsgebiete in Verbindung mit der Umwandlungsverordnung sollen aufwändige Modernisierungen begrenzen, spekulative Umwandlungs- und Verkaufstätigkeiten stark einschränken, um damit die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen.
In Pankow existieren 10 Erhaltungsgebiete, in denen ca. 137.000 Menschen leben. In Tempelhof-Schöneberg gibt es 4 Gebiete für ca. 35.000 Menschen.
Seit März 2015 gilt in Berlin die Umwandlungsverordnung, die nur mit Genehmigung die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erlaubt.
Erstmals hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und den Verkauf von Mietwohnungen an einen Investor verhindert.
- Welche Wirkung entfaltet das Erhaltungsrecht und inwieweit kann damit Verdrängung verhindert werden?
- Welche Erfolge erzielt die Umwandlungsverordnung?
- Und wie können die Kriterien bei der energetischen Sanierung so angewendet werden, dass erhebliche Mietersteigerungen eingedämmt werden können?
Mit:
Dr. Sibyll Klotz
Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung in Tempelhof-Schöneberg
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung in Pankow
Moderation: Cornelius Bechtler, BiwAK e.V.
Teilnahmegebühr: Gebühr: 7,50 € (Mitglieder und ermäßigt 5,- €)